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Dichtheitsprüfung

Anwendungsgebiete:

  • bei Neuerrichtungen sind alle Grundleitungen auf Dichtheit zu prüfen
  • wenn bestehende Abwasserleitungen geändert werden, sind sie gleichzeitig auf Dichtheit zu prüfen
  • alle Hausbesitzer etc. müssen einen Dichtheitsnachweis bis 2015 nachweisen

Problemdarstellung

Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlags- und Schmutzwasser wird über den Hausanschluss - bestehend aus Grundleitungen und Anschlusskanal - in den öffentlichen Abwassersammler geleitet.

Die Anschlussleitung ist der Kanal, von der öffentlichen Abwasserleitung bis zur ersten Revisionsöffnung auf dem Grundstück; falls diese nicht vorhanden ist, bis zur Grundstücksgrenze. Als Grundleitungen bezeichnet man die im Gebäude oder Erdreich verlegten Leitungen.

Gemäß der städtischen Entwässerungssatzung sind Grund- und Anschlussleitungen privat, d.h. für Herstellung, Wartung, Instandhaltung etc. ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten, sind nach Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen.

Die Dichtheitsprüfung ist spätestens nach 20 Jahren zu wiederholen. Für bestehende Hausanschlüsse in Wasserschutzgebieten ist eine Prüfung auf Dichtheit bis spätestens zum 31.12.2015 durchzuführen. Dichte Leitungen sind wichtig, damit verhindert wird, dass Schmutzwasser in den Boden und ins Grundwasser gelangt bzw. Wasser aus dem Erdreich infiltriert wird.

Anmerkung: Nur so lassen sich nasse Keller vermeiden.

Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung finden Sie unter www.dichtheitspruefung.sh.

Verfahren

Grundsätzlich ist vor der Dichtheitsprüfung eine Reinigung und optische Inspektion der privaten Leitungen erforderlich.

Eine Dichtheitsprüfung kann sowohl mit Luft als auch mit Wasser durchgeführt werden. Bei Hausanschlüssen wird vorzugsweise die Prüfung mit Wasser angewandt. Dabei wird die zu prüfende Leitung abgesperrt und das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser gefüllt.

Im Normalfall wird das Wasser über 15 min gehalten und der Wasserverlust gemessen. Wird ein bestimmter Wasserverlust, welcher vom Rohrmaterial abhängig ist, eingehalten, so gilt die Leitung als dicht.

Alternativ können auch Einzeldichtheitsprüfungen der Muffen durchgeführt werden. Undichte Hausanschlussleitungen müssen erneuert oder saniert werden. Als Ergebnis der Untersuchung erhält der Auftraggeber ein Prüfprotokoll (Dichtheitsnachweis) über die ermittelten Messdaten.

Dichtheitsprüfungen sind je nach Vorgabe der Bundesländer bzw. Kommunen durchzuführen.

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